Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland 

Komponist: Franz Josef Haydn (1732-1809)

Textdichter: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874)

Der Text der Nationalhymne lautet:
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben,
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes

Blühe, deutsches Vaterland!

 

Hymne hören

 

 


Die deutsche Nationalhymne in der aktuellen Fassung ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes.

Festgelegt durch den Schriftwechsel vom 19. bzw. 23. August 1991 zwischen Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker, veröffentlicht im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991.

  1. Die wechselvolle Geschichte des Deutschlandliedes
 

Eine Hymne ist ein feierlicher Gesang. Eine Nationalhymne hatte früher vor allem den herrschenden Regenten zu feiern - zumindest im 18. Jahrhundert, als die ersten Nationalhymnen in Mode kamen.

Die meisten der heute noch gültigen Hymnen entstanden nach Revolutionen oder nationalen Freiheitsschlachten. Beispiele dafür sind die Hymnen in Frankreich, Polen und den USA.

Entsprechend groß blieb ihre Symbolkraft für die Bewohnerinnen und Bewohner ihrer Staaten. Mithin stehen die populären Festgesänge bis heute für eine ungebrochene, selbstbewusste Nationaltradition.

Anders im Deutschland nach Ende des letzten Weltkrieges: So verzichtete das Grundgesetz der Bundesrepublik 1949 auf die Festlegung einer Nationalhymne. Obgleich bei seiner Entstehung ganz anders gemeint, hätten Textstellen des bis dahin gültigen Deutschlandliedes, die ein "Deutschland über alles" - zumal zwischen Maas, Memel, Etsch und Belt - beschworen, nicht länger in eine deutsche Nationalhymne hineingepasst.

 

2. Zur Entstehung des Textes und der Melodie

Textdichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) war Literaturprofessor. Als radikaler Demokrat und Anhänger der so genannten "Freisinnigen", einer Vorgängerbewegung des Liberalismus in Deutschland, verlor er später vor allem aufgrund seiner Äußerungen in den "Unpolitischen Liedern" 1842 seine Professur für Literatur- und Sprachwissenschaft an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau.

Das "Lied der Deutschen" dichtete er während eines Sommerurlaubs auf der damals zu England gehörenden Insel Helgoland im August 1841.

Nur wenig später, am 4. September, veröffentlichte der Verleger Friedrich Campe in Hamburg den Erstdruck. Die Melodie war Josef Haydns: "Gott erhalte Franz den Kaiser, Unsern guten Kaiser Franz!" entlehnt.
 

Folglich geht auch die deutsche Nationalhymne hinsichtlich ihrer Melodie auf die Lobpreisung eines Monarchen zurück. Haydn (1732-1809) hatte die Weise 1796 komponiert.

Am 12. Februar 1797 wurde das Lied zum Geburtstag des österreichischen Regenten Franz II. als "Kaiserhymne" erstmals aufgeführt.
 

Hoffmann von Fallersleben zielte mit seinem Text auf die seinerzeit als Utopie anmutende Einheit einer deutschen Nation. Denn das Gebiet, in dem weitgehend deutsch gesprochen wurde, bestand seit 1815 aus insgesamt 39 Einzelstaaten (ein Kaiserreich, fünf Königreiche, ein Kurfürstentum, sieben Großherzogtümer, zehn Herzogtümer, elf Fürstentümer und vier reichsfreie Städte), die sich auf dem Wiener Kongress im Deutschen Bund zusammengeschlossen hatten.

Es gab kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine einheitliche Verwaltung und Gesetzgebung, keine Wirtschafts- und Zolleinheit und kein einheitliches Heerwesen.
 

Vor allem kritische Intellektuelle forderten deshalb öffentlich die Überwindung von Kleinstaaterei und fürstlicher Landesherrlichkeit und die Gründung eines deutschen Nationalstaats.

Das Lied ertönte am 5. Oktober 1841 erstmals öffentlich anlässlich eines Fackelzuges in Hamburg.

 

3. Das Lied der Deutschen auf dem Weg zur Nationalhymne

Dennoch dauerte es noch bis zur Bismarckschen Reichsgründung 1871, dass "Deutschland, Deutschland über alles" wirklich eine volkstümliche Breite erreichte.

Nur zur Nationalhymne reichte es noch nicht. Die "Wacht am Rhein" wurde nun abgelöst durch "Heil dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands!".
 

Überdies fehlte es schon in jenen Jahren nicht an Kritikern, denen die erste Strophe zu weit ging. Denn die Maas (französisch Meuse) floss damals schon zu einem Großteil durch Frankreich beziehungsweise Belgien und die Etsch (italienisch Adige) in Italien. Der Belt gehört zu Dänemark, die Memel ist heute ein litauischer Fluss.

Erstmals offiziell gesungen wurde das Deutschlandlied 1890, als Helgoland im Tausch gegen die afrikanische Insel Sansibar wieder zu Deutschland gehörte.
 

Am 11. August 1922, genau 81 Jahre nach seiner Entstehung, erhob die erste sozialdemokratische Regierung das "Lied der Deutschen" zur Nationalhymne. Allerdings wurde das Wort Nationalhymne dabei nicht verwendet. Kurzzeitig bekam das Lied in der Weimarer Zeit sogar eine vierte Strophe, die bald aber wieder in Vergessenheit geriet.

Gleichwohl muss es wohl als bittere Ironie der Geschichte wirken, dass damit gerade Sozialdemokraten Hitler die Staatshymne samt deren verhängnisvoll missbrauchter erster Strophe lieferten. Nur wenige Wochen nach ihrer Machtübernahme verschmolz die NS-Führung diese mit einem Kampfgesang der SA. Fortan erklang nach der ersten Strophe des Deutschlandliedes (die beiden anderen waren nun verboten) offiziell das Horst-Wessel-Lied.

Mit dem Untergang des Reiches geriet somit auch das Deutschlandlied auf den Index. Die Alliierten setzten seinen Gesang unter Strafe. Illegal erklang es erstmals wieder 1948 auf einer Kundgebung der Deutschen Reichspartei in Wolfsburg. Offenbar hatten Politiker wie Besatzer in dieser Frage das Beharrungsbedürfnis der Deutschen unterschätzt, wie der erste Bundespräsident Theodor Heuss später einmal gestand. Deshalb beantragten Abgeordnete mehrerer Parteien auch schon kurz nach Gründung der Bundesrepublik, wieder alle drei Strophen zur Nationalhymne zu erklären.

Heuss hingegen wollte den demokratischen Neuanfang auch mit einer neuen Hymne sichtbar machen. So ersetzte er zunächst im August 1950 das Deutschlandlied durch die Melodie "Ich hab' mich ergeben". Zugleich beauftragte er den Dichter Rudolf Alexander Schröder und den Komponisten Carl Orff, den Deutschen eine neue Hymne zu schreiben. Da Orff ablehnte, sprang Herman Reutter ein und schuf die neue Nationalhymne "Land des Glaubens, deutsches Land". Silvester 1950 wurde sie uraufgeführt. Doch die Resonanz im Volke blieb aus, das Werk kam nicht an. Mehr noch: In einer Umfrage sprachen sich im Herbst 1951 drei von vier Westdeutschen für die Beibehaltung des Deutschlandliedes aus. Knapp ein Drittel der Befürworter plädierte zudem dafür, künftig die dritte anstelle der ersten Strophe zu singen. Dennoch galt noch das Verbot der Alliierten für das ganze Deutschlandlied.

Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte das bereits im April zu spüren bekommen, als er im Parlament demonstrativ die alte Hymne anstimmte - und prompt einen politischen Eklat verursachte. Selbst noch, als ein Großteil der ergriffen mitsingenden Abgeordneten bei der dritten Strophe ankam, zuckten die anwesenden Hohen Kommissare der Siegermächte verärgert zusammen. Zu sehr schwangen für andere Völker in dieser Melodie Rassenwahn und Weltmachtgelüste der Nationalsozialisten mit.

Auf einer Feier zu seinem 75. Geburtstag versuchte Adenauer jedoch Anfang 1951 die Umstehenden auf der Freitreppe des Bonner Rathauses zu bewegen, mit ihm die dritte Strophe zu intonieren. Noch machte ihm die Kapelle einen Strich durch die Rechnung - die Althymne stand halt nicht auf ihrem Programm.

Trotzdem setzte sich der Kanzler letztlich durch. So beschloss der Karlsruher CDU-Parteitag im Oktober 1951 einstimmig, Bundespräsident Heuss zu bitten, den Bann vom Deutschlandlied zunehmen. Zumindest die dritte Strophe sollte fortan an deutsche Traditionen anschließen dürfen. Auch in einem Bulletin der Bundesregierung mahnte Adenauer wenig später an, kein anderes Lied sei so im Herzen des deutschen Volkes verwurzelt wie dieses.
 

Im Mai setzte er sich dann nach einem Briefwechsel mit Heuss durch: Bei staatlichen Anlässen wurde wieder die dritte Strophe von Hoffmann von Fallersleben gesungen. Ob damit aber auch nur diese wieder in den Rang der Nationalhymne gehoben wurde oder aber das ganze Deutschlandlied - darüber stritten die Rechtsgelehrten dann 38 Jahre lang ohne Ergebnis.

Erst im März 1990 befanden die Bundesverfassungsrichter, dass nur die dritte Strophe "strafrechtlich geschützt" sei. Mithin fehlt aber ein förmliches Gesetz über eine Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland noch immer. Lediglich der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker einigte sich im November 1991 in einem Briefwechsel mit Kanzler Kohl - angelehnt an die historische Korrespondenz zwischen Heuss und Adenauer 40 Jahre zuvor -, die dritte Strophe des Deutschlandliedes auch zur Hymne der wieder vereinigten Republik zu deklarieren.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung